Klärung zu Falschdarstellungen hinsichtlich der Besetzung der Leitungsfunktionen beim Katholischen Medienzentrum Zürich

Seit Längerem werden Berichte über die Nichtzustimmung von Medienbischof Josef Stübi zur Wahl von Annalena Müller in eine Co-Leitungsfunktion des Kath. Medienzentrums Zürich veröffentlicht, die falsche Informationen und Indiskretionen enthalten. Diese Zustimmung wurde in Absprache mit der SBK nicht erteilt, weil der Vorstand des Vereins Kath. Medienzentrum Zürich, der für die Auswahl der Leitungspersonen zuständig ist, wesentliche Erkenntnisse aus dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt hat. Die Zustimmung zur Wahl von Direktion und Redaktionsleitung/Chefredaktion – bei der es sich im Übrigen nicht um ein «nihil obstat» handelt, wie in diversen Artikeln zu lesen war – ist im «Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit der röm.-kath. Kirche in der Schweiz» geregelt.

Medienbischof Josef Stübi hat die Nichtzustimmung gegenüber dem Vorstand am 8. März 2024 mündlich und am 19. März 2024 schriftlich detailliert begründet. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Die Anstellung von Annalena Müller als Journalistin beim Kath. Medienzentrum Zürich war seitens SBK und RKZ nicht in Frage gestellt.

Für weitere Informationen:
Dr. iur. utr. Martin Wey, stellvertretender Generalsekretär SBK martin.wey@bischoefe.ch oder 026 510 15 15
Sabine Stalder, stellvertretende Generalsekretärin RKZ, sabine.stalder@rkz.ch oder 044 266 12 03