Bericht der 344. ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz

Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) trafen sich vom 3. bis 5. Juni 2024 zu ihrer 344. Ordentlichen Versammlung. Die Arbeitssitzungen und die Gebetszeiten fanden im Benediktinerkloster Einsiedeln statt. Dieser Wallfahrtsort ist seit 1863, dem Gründungsjahr der SBK, immer im Juni Gastgeber der Vollversammlung der SBK.

Begegnung mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinigungen von Missbrauchsopfern

Am ersten Tag der SBK-Versammlung haben die Bischöfe eine Delegation der «Groupe SAPEC» (Vereinigung in der Westschweiz zur Unterstützung von Missbrauchsopfern) und der «IG-M!KU» (Interessengemeinschaft in der Deutschschweiz für Personen, die im kirchlichen Umfeld missbraucht wurden) willkommen geheissen. Anwesend waren Vreni Peterer, Präsidentin der IG-M!KU, Rosmarie Weber, Vorstandsmitglied der IG-M!KU, Jacques Nuoffer, Präsident der Groupe SAPEC und Manuella Lattion, Sekretärin und Finanzverantwortliche der Groupe SAPEC.

Für die Bischöfe ist der direkte Austausch mit den Betroffenen sehr wichtig. Das Treffen war von gegenseitigem, aufmerksamem Zuhören geprägt. Emotional tiefgehende Erfahrungsberichte wechselten sich mit Rückmeldungen und Diskussionen ab. Nur in enger Zusammenarbeit mit diesen Vereinigungen kann die Kirche gezielte Massnahmen zur Prävention, eine faire Behandlung, angemessene Interventionen und unabhängige Anlaufstellen umsetzen. Die Zeit drängt. Die von Missbrauch Betroffenen betonen den dringenden Handlungsbedarf. Die Groupe SAPEC fordert ausdrücklich und rasch die Anerkennung des Vorgefallenen und des Leids, eine angemessene Wiedergutmachung und eine wirksame Prävention.

Der intensive und offene Austausch hat die Bischöfe sehr berührt. Sie werden sich auf nationaler Ebene wie auch in den Diözesen weiterhin dafür einsetzen, dass die Massnahmen zügig umgesetzt und wo nötig ergänzt werden. Die Bischöfe und die von Missbrauch betroffenen Personen setzen daher den eingeschlagenen Weg gemeinsam fort.

Treffen mit dem Schweizer Kardinal Emil Paul Tscherrig

Die SBK empfing Kardinal Emil Paul Tscherrig, der sich zu einem Besuch in seinem Heimatkanton Wallis aufhielt. Der Austausch mit den Bischöfen brachte vor allem seine Erfahrungen als Nuntius in verschiedenen Teilen der Welt zur Sprache. Der Kardinal ermutigte die Kirche in der Schweiz, die vom Papst eröffneten synodalen Prozesse fortzusetzen und vermehrt eine sichtbare Präsenz des Evangeliums in unserer Welt anzustreben.

Apostolischer Nuntius in der Schweiz

Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, hat sich mit den Mitgliedern der SBK zu einem Austausch getroffen. Interessant waren die Ausführungen des Vatikan-Botschafters zur bevorstehenden Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock. Der Heilige Stuhl wurde dazu von der Schweiz auch eingeladen und nimmt daran teil. Die Bischöfe laden die Gläubigen zum begleitenden Friedensgebet ein.

Aufstockung des Genugtuungsfonds

Die SBK hat die siebte und achte Aufstockung des Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext genehmigt.

Der Fonds wurde bislang sechsmal von den drei Vertragspartnern SBK, RKZ und Vereinigung der Höhern Ordensoberen der Schweiz (VOS’USM) mit jeweils Fr. 300’000.- für die Diözesen (60%), Fr. 150’000.- für die RKZ (30%) und Fr. 50’000.- für VOS’USM (10%) geäufnet.

Die SBK ermutigt von sexuellem Missbrauch betroffenen Personen erneut, sich zu melden. Die katholische Kirche in der Schweiz ist entschlossen, die notwendigen finanziellen Mittel weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Externe Beratung für Personaldossiers

Eine Delegation der «AG Missbrauch» hat sich mehrmals mit dem auf Personalfragen spezialisierten Unternehmen von Rundstedt & Partner beraten. Bis Ende 2024 soll ein Leitfaden für die kirchlichen Behörden (Bistümer, Pfarreien, Körperschaften, Ordensgemeinschaften usw.) erarbeitet werden, um überall den professionellen Umgang mit Personalakten und -daten zu gewährleisten. Danach wird es auch für kirchliche Einrichtungen oder Dienststellen, die dies wünschen, möglich sein, Schulungen und Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.

Die SBK hat diesem Antrag zugestimmt.

Nationales kirchliches Strafgericht

Anlässlich des Gesprächs, das Bischof Felix Gmür und Bischof Joseph Maria Bonnemain mit der Apostolischen Signatur am 7. Mai 2024 in Rom führten, wurde festgestellt, dass die SBK zur Ausarbeitung der Statuten des nationalen kirchlichen Strafgerichts vorgängig das Nihil obstat bei der Apostolischen Signatur beantragen muss.

Der Antrag wurde von allen Bischöfen unterzeichnet und nach Rom geschickt.

Nationale Stelle für die ökumenische Koordination der Pastoral im Gesundheitsbereich

Die SBK genehmigte das Konzept einer nationalen ökumenischen Koordinationsstelle für die Gesundheitspastoral sowie den Kooperationsvertrag zwischen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

SBK, RKZ und EKS haben sich darauf geeinigt, eine gemeinsam getragene nationale ökumenische Koordinationsstelle für die Pastoral im Gesundheitswesen einzurichten. Das Engagement der Kirchen in den Institutionen des Gesundheitssystems steht vor grossen Herausforderungen. Zudem wurde deutlich, dass kantonale, diözesane oder konfessionelle Aktionen nicht mehr ausreichen, um den Anforderungen auf nationaler Ebene gerecht zu werden.

Es besteht der Wunsch, die fachliche Expertise auf nationaler Ebene im Bereich der Gesundheitspastoral zu bündeln und eine gemeinsame Lobby für die Anliegen der Seelsorge bei der Entwicklung von Strategien im Gesundheitsbereich (Palliativpflege, Demenz, Lebensende, Psychiatrie …) zu stärken.

2022 wurde eine ökumenische Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Koordinationsstelle eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe konnte sich auf die Analysen und Vorarbeiten der katholischen Arbeitsgruppe «SeeliG» (Seelsorge im Gesundheitswesen) der Pastoralkommission der SBK stützen.

Dementsprechend wurde ein Kooperationsvertrag zwischen SBK, RKZ und EKS diskutiert. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen den drei Vertragspartnern sowie Fragen der Rechtsform, der Kompetenzen und der Finanzierung.

Diese nationale ökumenische Koordinationsstelle wird es den Kirchen ermöglichen, ihre Anliegen für die Gesundheitspastoral mit hoher Fachkompetenz in die nationalen Strategieprozesse einzubringen. Zudem wird der Informationsaustausch zwischen der kantonalen, diözesanen und nationalen Ebene sichergestellt.

Kommunikationsbeauftragte der Diözesen

Die Mitglieder der SBK haben die Kommunikationsbeauftragten der Diözesen zum gegenseitigen Austausch empfangen. Sie haben zusammen aktuelle Themen, welche die Kommunikationsgestaltung angehen, erörtert.

Austausch über die Solidarität in Zeiten des Krieges und der Armut

Die Bischöfe haben die aktuelle Weltlage, geprägt von Kriegen und Konflikten, Flüchtlingsströmen, Armut und Klimakrise beraten. Sie unterstützen die Initiative der Schweiz, auf dem Bürgenstock die Ukraine-Friedenskonferenz abzuhalten. Gleichzeitig drücken sie ihre grosse Sorge gegenüber aktuellen Vorschlägen aus dem Parlament aus, die Armutsbekämpfung zugunsten einer stärkeren Armee in Milliardenhöhe zu schwächen. Dies ist weder mit christlicher Solidarität noch mit der internationalen Verantwortung eines reichen Landes wie der Schweiz vereinbar. Ob Armeefinanzierung oder Hilfe für die Ukraine: Beides darf nicht auf Kosten der Ärmsten in der Welt gehen.

Ernennungen

Die Mitglieder des SBK nahmen folgende Ernennungen vor:

  • Frau Marietta Zürcher als Mitglied der katholischen Delegation der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK)
  • Abbé Vincent Lafargue als Nachfolger von Generalvikar Pierre-Yves Maillard als römisch-katholischer Vertreter im Präsidium und im Vorstand der AGCK
  • Frau Małgorzata Berezowska-Sojer als neue Richterin am Interdiözesanen Gericht (zweite Instanz)
  • Herrn Ingmar Kummrow als Vertreter der SBK in der Fachgruppe 3 der Mitfinanzierung SBK-RKZ. Er tritt die Nachfolge von Martin Wey an.

Einsiedeln, den 5. Juni 2024